Allgemeine Geschäftsbedingungen
der com4all ag

1 Anwendungsbereich und Geltung

  • Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden “Kunden“ genannt) und der com4all ag und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte.
  • Inhalt und Umfang der von der com4all ag erbrachten einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb, der zusammen mit der Vertragsurkunde und den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen der com4all ag und dem Kunden bilden. Diese AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der com4all ag. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit.


2 Verantwortung der Kunden

  • Die Kunden sorgen dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die sie mit der com4all ag einen Vertrag abgeschlossen haben, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten wie das Bereitstellen von Räumlichkeiten, die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus dem Leistungsbeschrieb ergeben.


3 Rechnungsversand

  • Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.


4 Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen der com4all ag für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Verfallsdatum zu bezahlen. Fehlt ein solches Verfallsdatum, sind die Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  • Das Nichteinhalten des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und die com4all ag hat Anspruch auf 8% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.
  • Haben die Kunden bis zum Verfallsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann die com4all ag die im Leistungsbeschrieb vorgesehenen Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Massnahmen getroffen wurden, ist die com4all ag zur frist- und entschädigungslosen Auflösung des Vertrages berechtigt.
  • Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus der Vertragsurkunde und/oder der entsprechenden Preisliste. Sie schliessen die Mehrwertsteuer ein, soweit in der Vertragsurkunde nichts anderes vereinbart wird.
  • Die com4all ag ist berechtigt Vorauszahlung oder Sicherheit zu vertraglich vereinbarten Bedingungen festzulegen. Leisten die Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann die com4all ag die im Leistungsbeschrieb vorgesehenen Massnahmen treffen. Bezahlen die Kunden die Rechnung nicht innerhalb von dreissig Tagen nachdem die Massnahmen getroffen wurden, kann die com4all ag den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die Kunden tragen die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.


5 Beschaffung von Hard- und Software

  • Die Angabe von Lieferzeiten und- Terminen erfolgt für die com4all ag grundsätzlich freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der com4all ag, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, liefert die com4all ag in der Regel nach Absprache mit dem Kunden.
  • Betriebsstörungen, insbesondere Nichtlieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der com4all ag und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die com4all ag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
  • Der Versand von Produkten durch die com4all ag erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.
  • Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei der com4all ag geltend zu machen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.


6 Garantie

  • Die Garantiezeit für die von der com4all ag gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Teile, die in der Garantiefrist nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlender Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, bessert die com4all ag kostenlos aus und ersetzt sie. Die Garantieleistung umfasst die notwendigen Teile ohne die Arbeitszeit. Jeder weitere Anspruch gegenüber der com4all ag, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen. Von der Garantie nicht erfasst werden sodann Schäden infolge Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Schäden als Folge anderer Gründe, deren Ursache nicht bei der com4all ag liegen.
  • Ein gewährleistungspflichtiger Programmfehler liegt nur unter den folgenden Voraussetzungen vor:
    Der Fehler muss dokumentierbar und reproduzierbar sein
    Der Fehler bewirkt beim bestimmungsgemässen Gebrauch auf dem bezeichneten Computersystem und unter den in der Anleitung definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen eine Abweichung in Funktion und Leistung, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
  • Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretende Mängel der com4all ag umgehend mitzuteilen. Für Schäden aus verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Haftung von der com4all ag.
  • Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jegliche weitergehende Gewährleistungspflicht von der com4all ag vollumfänglich wegbedungen.


7 Haftung

  • Die com4all ag steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Die Garantie ergibt sich im Einzelnen aus den Leistungsbeschrieben.
  • Die com4all ag haftet für Personen- und Sachschäden, die dem Kunden nachweisbar durch Verschulden der com4all ag verursacht werden, im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung (Garantiesumme CHF 5’000’000.00). Jede Haftung der com4all ag für reine Vermögensschäden wie entgangener Gewinn, Betriebsausfall, Vertragseinbussen oder für Schäden aus Datenverlust sind – unabhängig vom Rechtsgrund – ausdrücklich ausgeschlossen.


8 Geistiges Eigentum

  • Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten der com4all ag verbleiben bei der com4all ag oder berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die com4all ag, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
  • Einzelheiten im Zusammenhang mit den Schutz- und Nutzungsrechten sind in den Leistungsbeschrieben oder Preislisten der von den Kunden beanspruchten Dienstleistungen oder Produkte enthalten.


9 Höhere Gewalt

  • Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignisse von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder Termin der Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.


10 Verrechnung

  • Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber der com4all ag nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen (Verrechnungsverbot).


11 Inkrafttreten, Dauer und Vertragskündigung

  • Der Vertrag tritt an dem in der Vertragsurkunde genannten Datum in Kraft.
  • Der Vertrag dauert unbestimmte Zeit, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Er kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden, sofern die Vertragsurkunde oder der Leistungsbeschrieb nichts anderes vorsieht.
  • Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigt der Kunde den Vertrag vor dessen Ablauf, schuldet er der com4all ag das Entgelt für die noch nicht abgelaufene Vertragszeit.


12 Änderung des Vertrages

  • Die com4all ag gibt den Kunden Änderungen dieser AGB sowie Änderungen im Leistungsbeschrieb oder in den Preisen rechtzeitig bekannt, so dass sie den Vertrag mit der com4all ag innerhalb der Kündigungsfrist auflösen können. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen auf den nächsten Kündigungstermin hin als von den Kunden genehmigt.


13 Datenschutzrechtliche Erklärung und Zustimmung

  • Die Datenschutzrichtlinie von der com4all ag finden Sie unter https://com4all.ch/datenschutz und bildet integrierender Bestandteil dieser AGB. Der Kunde als Vertragsinhaber verpflichtet sich, der com4all ag alle Daten zur Verfügung stellen, welche für eine ordnungsgemässe Vertragserfüllung erforderlich sind, und seinerseits die Datenschutzbestimmungen zu beachten und alle seine Nutzer der Leistungen von der com4all ag darüber zu informieren, dass Verkehrs- und Nutzungsdaten erfasst werden.


14 Schlussbestimmungen

  • Keine Partei darf ohne vorgängige Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.
  • Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der com4all ag in CH 9500 Wil SG.


Wil, 19.07.2023